So kann die Abgeltungssteuer 2009 umgangen werden
Was ändert sich
Nach dem neuen Gesetz werden die gesamten Erträge aus allen Kapitalanlagen und die Gewinne privater Veräußerungsgeschäfte mit 25% plus Kirchensteuer und Soli, gesamt gut 28%, besteuert. Investmenterträge, Zinsen, Zertifikate, Dividenden, Kursgewinne – alle fallen unter die neue Abgeltungssteuer 2009. Selbst vor den Erträgen aus dem gebildeten Vermögen zur Altersvorsorge oder Eigenheimerwerb schreckt der Finanzminister nicht zurück.
Anleger, die langfristig Geld in Aktien anlegen, werden nun nicht mehr mit Steuerfreiheit bei den Gewinnen nach einem Jahr Haltefrist belohnt. Mit dem Wegfall der Veräußerungsfrist wird jeder Gewinn immer voll versteuert. Dies wird vor allem den langfristig orientierten Anlegern wehtun.
Es kommt noch schlimmer, auch das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft. Danach wurden bis anhin nur die Hälfte der Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Es ist leicht erkennbar, dass hier alle draufzahlen werden.
So erfolgt die Umsetzung
Die Abgeltungssteuer wird zukünftig direkt an der Quelle von der Bank berechnet und ans Finanzamt überwiesen. Dazu ermittelt die Bank Ihre Dividenden, Zinsen und Kursgewinne.
Haben Sie ihre Geldanlagen bei mehreren Banken, dann können Sie unnötige Abgeltungssteuer bereits verhindern, in dem Sie die Verluste gegen die Gewinne verrechnen. Dazu müssen Sie darauf achten, dass sich die Banken dementsprechend untereinander austauschen.
Zukünftig werden Sie von ihrer Bank nach der Religionszugehörigkeit gefragt werden, da auch die Kirchensteuer direkt berechnet und abgeführt wird.
Wollen Verluste für das Vermögen durch Abgeltungssteuer 2009 verhindert werden, sollten Sie zügig handeln. Dem Anleger stehen u.a. zwei grundsätzliche Strategien bereit:
- Altes Recht konservieren: Wird die Geldanlage z.B. Aktien noch vor Ende 2008 gekauft, kann das alte Recht auf unbestimmte Zeit konserviert werden. So weit so gut, mit der ersten steuerfreien Entnahme, der ersten Realisierung eines Gewinns, verfällt dieses alte Recht und für alle zukünftigen Entnahmen ist die Abgeltungssteuer zu bezahlen. Darin liegt auch das Problem dieser Strategie, der Anleger, will er die Abgeltungssteuer umgehen, wird zum Stillhalten verdammt. Darf man selber um den Steuerschutz nicht zu zerstören nicht handeln, sollte mindestens die Geldanlage so flexibel wie möglich sein.
- Neue Chancen nutzen: Die Finanzbranche ist für ihre Anpassungsfähigkeit bekannt. Bereits bestehen zahlreiche Abwehrmaßnahmen um die Abgeltungssteuer zu umgehen, dies für jede Risikobereitschaft und Geldanlagevolumen:
- Mit Fonds, Dachfonds und speziellen Varianten wie den Lebenszyklusfonds kann die Abgeltungssteuer umgangen werden. Innerhalb des Fonds darf nach belieben Aktien gekauft und verkauft werden. Würde es der Privatanleger tun, hätte dies bereits Abgeltungssteuern zur Folge.
- Eine weitere Möglichkeit bietet der Versicherungsmantel. Die eigentliche Geldanlage wird als Prämie in eine Lebens- oder Rentenversicherung eingebracht. Für den Fiskus ist nur noch die Versicherung sichtbar und es erfolgt eine Steueraussetzung bis zur Entnahme. Danach wird unter Umständen nur noch die Hälfte der entnommenen Gewinne besteuert. Hier lohnt es sich vom Experten einmal den Steuervorteil nachrechnen zu lassen.
Bei der Auswahl der richtigen Geldanlage, egal für welchen Geldbeutel, muss vor allem auf die persönliche Risikobereitschaft geachtet werden. Die zentrale Frage vor jeder Investition lautet:„Wie viel Risiko bin ich für meine Wunschrendite bereit einzugehen?“
Raphael Oesch rapha_el(at)gmx.net