Rürup Rente
Die Rürup Rente hat Ähnlichkeiten mit der gesetzlichen Rente und kann deshalb auch nicht vererbt, beliehen, verkauft oder übertragen werden, da sie allein der Altersversorgung dienen soll.
Ein Bezug einer Rente über Rürup ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Singles können in die Rürup Rente Beiträge bis 20.000 Euro einzahlen, verheiratete dementsprechend dass doppelte. Dieses Jahr sind 64 Prozent der Beiträge steuermindernd, dies erhöht sich allerdings jährlich um 2 Prozent, bis die ganzen 100 Prozent erreicht sind.
Es kann eine Rentenversicherung im herkömmlichen Sinne abgeschlossen werden aber es gibt auch für renditeorientierte Anleger die Möglichkeit eine Rürup Rente mit Aktienfonds abzuschließen.
Im Rentenalter wird die Rürup Rente voll besteuert, dies wird auch nachgelagerte Besteuerung genannt und hat den Vorteil, das im Rentenbezug in der Regel weniger Steuern bezahlt wird als während des Arbeitslebens.
Die Rürup Rente ist auch geschützt, bei Hartz IV Bezug und auch bei einer Insolvenz.