Formen der Rente
Die Betriebsrente wird in der Regel durch den Arbeitnehmer finanziert. Von seinem Bruttoverdienst wird der entsprechende Beitrag abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer gezahlt. Dadurch entstehen auch Vorteile in der Steuer- und Abgabenbelastung. Das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers wird durch den Abzug des Beitrages für die betriebliche Rente verringert. Dadurch werden niedrigere Beiträge für die Sozialversicherungen fällig. Davon profitiert nicht nur der Arbeitnehmer. Denn der Arbeitgeber kann ebenfalls geringer Beiträge für den Arbeitnehmer abführen.
Aus diesem Grund gewinnt die private Rentenversicherung mit der staatlichen Förderung durch die Riester-Rente immer mehr Anhänger. Auch bei der privaten Rentenversicherung können die Ausgaben bei der Steuererklärung veranlagt werden. Vorteil ist bei dieser Form der Altersvorsorge, dass eine vorzeitige Auszahlung auf Antrag möglich ist. Diese ist jedoch auch mit Verlusten verbunden.