Formen der Rente

Die betriebliche Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Durch diese ist es dem Arbeitnehmer möglich, ein gewisses Kapital für das Alter zurückzulegen. Ab dem Rentenbeginn des Arbeitnehmers wird dieses Kapital dann ausgezahlt.

Die Betriebsrente wird in der Regel durch den Arbeitnehmer finanziert. Von seinem Bruttoverdienst wird der entsprechende Beitrag abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer gezahlt. Dadurch entstehen auch Vorteile in der Steuer- und Abgabenbelastung. Das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers wird durch den Abzug des Beitrages für die betriebliche Rente verringert. Dadurch werden niedrigere Beiträge für die Sozialversicherungen fällig. Davon profitiert nicht nur der Arbeitnehmer. Denn der Arbeitgeber kann ebenfalls geringer Beiträge für den Arbeitnehmer abführen.

Die betriebliche Rente steht der privaten Rentenversicherung jedoch als zweite Wahl gegenüber. Es ist zwar möglich, auch für die betriebliche Altersvorsorge die staatlichen Zulagen á la Riester zu erhalten. Doch die Betriebsrente ist sehr unflexibel. So können zum Beispiel keine vorzeitigen Auszahlungen beantragt werden. Auch die Absicherung der Familienangehörigen ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Aus diesem Grund gewinnt die private Rentenversicherung mit der staatlichen Förderung durch die Riester-Rente immer mehr Anhänger. Auch bei der privaten Rentenversicherung können die Ausgaben bei der Steuererklärung veranlagt werden. Vorteil ist bei dieser Form der Altersvorsorge, dass eine vorzeitige Auszahlung auf Antrag möglich ist. Diese ist jedoch auch mit Verlusten verbunden.

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