Die Todesfallversicherung – eine besondere Form der Lebensversicherung
Die Todesfallversicherung zählt ebenso wie die Erlebensfallversicherung, die nur Leistungen im Erlebensfalle des Vertragstragendes leistet, zu diesen Versicherungen.
Eine Todesfallversicherung hat den Zweck der Abdeckung des Todesfallrisikos und wird meist in Form einer Sterbegeldversicherung abgeschlossen.
Das Risiko des Versicherungsnehmers wird nicht zeitlich begrenzt, sondern reicht bis ans Lebensende der versicherten Peron. Die Todesfallversicherung dient der Zahlung der anfallenden Bestattungskosten oder kann auch zur Finanzierung der Erbschaftssteuer verwendet werden. Die Familie, speziell auch die Kinder werden durch die Todesfallversicherung abgesichert. Dies kann gerade bei jungen Familien sehr wichtig sein. Der Versicherungsfall tritt im Todesfall der Person ein. In diesem Fall leistet die Todesfallversicherung die entsprechenden Zahlungen an die Begünstigten.
Ein erwerbstätiger Familienangehöriger verstirbt unerwartet, kann es unter Umständen für die Hinterbliebenen zu schweren finanziellen Konsequenzen führen.
Auch für Unternehmen ist eine Todesfallversicherung interessant, da diese im Todesfalle des einen Geschäftspartners den anderen absichern kann.