Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung

Jetzt zum Jahresende finden viele PKV-Versicherte wieder ihre – man kann schon sagen – regelmäßigen Beitragserhöhungen im Briefkasten. Das alleine wäre nicht unbedingt dramatisch, erhöht doch auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von Jahr zu Jahr ihre monatlichen Prämien. Einerseits durch das Anheben des allgemeinen Beitragssatzes (gerechnet in Prozent auf das jeweilige Einkommen), andererseits durch die Erhöhung der sogenannten Beitragsbemessungssgrenze (der jährliche Verdienst, auf den maximal dieser Prozentsatz fällig wird):

Dieses Jahr trifft es jedoch besonders die männlichen Kunden der Privaten Krankenversicherung. Zum Januar 2008 findet nämlich das sogenannte Gleichstellungsgesetz Anwendung. Dies besagt, daß die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung nicht mehr alleine den Frauen aufgebürdet werden dürfen, sondern gleichmäßig auch im Beitrag der Männer enthalten sein müssen, die sich somit also an diesen Kosten zu beteiligen haben. Während die Frauenbeiträge dieses Jahr nur wenig steigen dürften, oder bei einigen Versicherern sogar gesenkt werden, steigen die Beiträge für Männer dieses Jahr allein durch oben erwähnte Tatsache verstärkt an. Dies ist jedoch ein einmaliger Effekt, den es vorher nie gegeben hat, und der auch in der Zukunft nicht mehr vorkommen wird.

Welche Faktoren führen also noch zum Anstieg der Prämien die für die Private Krankenversicherung relevant ist?

Zum einen muß natürlich der der Inflation Rechnung getragen werden. Eine Erhöhung um ca 3% jährlich wäre auf lange Sicht gesehen netto sogar überhaupt keine Beitragssteigerung, da dies schon der normalen Geldentwertung entspricht. Betrachtet man den Umstand das die medizinische Inflation, also die Verteuerung der Gesundheitsleistungen – z. B. durch Anwendung neuer Technologien und immer älter werdende Patienten, die vermehrt Leistungen in Anspruch nehmen – sogar noch höher als die allgemeine Teuerung ist, darf man Beitragserhöhungen zwischen 3% bis unter 5% jährlich als eine exzellente bis akzeptable Entwicklung betrachten. Wichtig dabei ist, daß wirklich lange Zeiträume betrachtet werden. Eine Beitragsentwicklung von nur 10 Jahren ist dabei überhaupt nicht aussagekräftig. Eher sollten es 25 bis 30 Jahre sein, da nur so eine generationsübergreifende Entwicklung dargestellt wird, bei der kurzfristige Effekte keine Rolle spielen. Wenn es um einen Wechsel der Privaten Krankenversicherung geht, sollten also ausschließlich langfristige Betrachtungen der Beitragsentwicklung als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

Ähnliche Beiträge

 
Links: a, b, c, d, e, f, g, h, i, j, k, l, m, n, o, p, q, r

Ranking-Hits